Habe mir die Frage gerade selber beantwortet (hoffe ich zumindest): Das habe ich im Beck’OK GG/-Schemmer, Art. 5, Rn. 111 aE. gefunden: “Das BVerfG hat nunmehr entschieden, dass Gesetze zum Schutze der
persönlichen Ehre die Anforderungen an ein allgemeines Gesetz zu
erfüllen haben (BVerfGE 124, 300 = NJW 2010, 47, 50 ? Wunsiedel; s Rn 99.2 und 108).”
Von: Jan
↧
↧
Trending Articles
More Pages to Explore .....